Rechtsstaatlichkeit gilt auch in schwierigen und emotionalen Fällen – Verwaltung hat rechtlich gebunden und nachvollziehbar gehandelt

In der Ratssitzung am Montag, dem 2. November 2026, hat die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum Fall der Familie Rouf vorgestellt und die rechtlichen Hintergründe sowie die konkreten Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns erläutert.

In der Sondersitzung konnte die Verwaltung sauber und nachvollziehbar erklären, dass die Entscheidungen korrekt und komplett rechtskonform war. Für die CDU-Fraktion steht fest: Das Schicksal der Familie bewegt und verdient menschliche Anteilnahme. Gleichzeitig muss ein Rechtsstaat seine Gesetze durchsetzen.

Entscheidungen im Aufenthaltsrecht dürfen nicht von Sympathien oder öffentlichem Druck abhängig gemacht werden. Der Bericht machte deutlich, dass die Stadt im konkreten Fall rechtlich gebunden war und geltendes Bundesrecht umgesetzt hat. Das Verwaltungshandeln war Gegenstand von insgesamt 15 Entscheidungen von 3 unabhängigen Gerichten. Die rechtliche Kontrolle obliegt den Gerichten, die Fachaufsicht liegt beim Land.

Tim Feister, Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Leverkusen, erklärt: „Wir haben Verständnis dafür, dass das Schicksal der Familie Rouf viele Menschen bewegt. Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit sind jedoch keine Gegensätze. Die Stadt setzt geltendes Bundesrecht um und kann kein eigenes Aufenthaltsrecht schaffen. Wir dürfen nicht zulassen, dass behördliche Entscheidungen davon abhängig werden, wie groß der öffentliche Druck im Einzelfall ist. Wir stehen ausdrücklich hinter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Verwaltung, die oftmals schwierige und persönlich belastende Entscheidungen umsetzen müssen. Ihnen gilt unser ausdrücklicher Dank.“

Ratsherr Ulrich Vienken, ergänzt: „Wir lehnen es ab, dass der Stadtrat der Verwaltung politische Vorgaben zur Behandlung einzelner aufenthaltsrechtlicher Fälle macht. Das Aufenthaltsrecht darf nicht zu einer politischen Entscheidung des Stadtrates werden. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt: Die Fachaufsicht liegt beim Land, die rechtliche Kontrolle bei den Gerichten. Die Beschäftigten der Ausländerbehörde verdienen Rückhalt und dürfen nicht zum Spielball politischer Auseinandersetzungen werden.“

Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Menelaos Georgiou, , betont die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung: „Wir sprechen über Menschen, Eltern und Kinder. Die Sorgen um das Schicksal der Familie und insbesondere der Kinder müssen ernst genommen werden. Ich weiß auch aus eigener Erfahrung und durch mein langjähriges ehrenamtliches Engagement, wie wichtig es ist, Menschen in schwierigen aufenthaltsrechtlichen Situationen zu unterstützen. Gleichzeitig müssen wir zwischen menschlichem Leid, politischer Verantwortung und rechtlicher Bewertung unterscheiden.

Mitgefühl allein beantwortet nicht die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung. Das bedeutet aber auch nicht, dass kritische Fragen unzulässig wären. Unsere Aufgabe als Rat ist es, nachzufragen und politische Verantwortung wahrzunehmen, ohne die Verwaltung pauschal zu verurteilen oder ihre Arbeit reflexartig gegen jede Kritik zu verteidigen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet, Entscheidungen nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
Meine zentrale Botschaft lautet deshalb: Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit sind keine Gegensätze.“

Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin für einen sachlichen Umgang mit dem Fall einsetzen. Dabei gilt: Politische Verantwortung und Kontrolle sind wichtig, dürfen aber nicht dazu führen, dass gesetzlich geregelte Zuständigkeiten infrage gestellt oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung unter politischen Druck gesetzt werden.

 

Pressekontakt:
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