Transparenz
Die letzte Kommunalwahl in Leverkusen fand im Jahr 2025 statt. Mit ihr wurden wir nicht nur stärkste Ratsfraktion, sondern stellen nun auch das Amt des Oberbürgermeisters. Wir sehen es deshalb als unsere Pflicht an, offenzulegen, unter welchen Rahmenbedingungen wir unser Mandat ausüben.
Seitdem setzen sich die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion Leverkusen mit großem Engagement für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ein. Neben ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen investieren sie einen erheblichen Teil ihrer freien Zeit in die kommunalpolitische Arbeit, da jede einzelne Ratssitzung eine sorgfältige und gründliche Vorbereitung erfordert.
Aufwandsentschädigungen
Rats- und Bezirksvertretungsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung, die durch die Entschädigungsverordnung NRW (➝ EntschVO NRW) geregelt ist. Wichtig zu erwähnen ist dabei, dass die Mandatsträger der CDU-Fraktion 30 % ihrer Aufwandsentschädigungen an die Partei zahlen.
Mitglieder des Rates oder der Bezirksvertretungen erhalten zusätzlich ein Sitzungsgeld. Dieses Sitzungsgeld wird für jede Teilnahme an Sitzungen des Rates, der Bezirksvertretungen, der Ausschüsse sowie an Fraktionssitzungen gezahlt, sofern diese der Vorbereitung offizieller Sitzungen dienen. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger erhalten für die Teilnahme an Ausschuss und Fraktionssitzungen, die im Rahmen ihrer Funktion erforderlich ist, ebenfalls ein Sitzungsgeld. Dies gilt auch für stellvertretende sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die an Fraktionssitzungen teilnehmen.
Zuwendungen
Neben den Aufwandsentschädigungen erhält die CDU-Fraktion Zuwendungen der Stadt Leverkusen zur Finanzierung ihrer Arbeit. Damit werden die Geschäftsstelle, das Personal, Fortbildungen, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Ausstattung der Fraktion unterstützt. Die Mittel werden quartalsweise ausgezahlt und müssen jährlich gegenüber der Stadt dokumentiert werden. Nicht verwendete Beträge fließen in den städtischen Haushalt zurück. Aus der Zuwendung angeschaffte Ausstattungsgegenstände verbleiben im Besitz der Fraktion, gehören jedoch der Stadt.

